Funktionstraining


Montag: 18.15 - 19.00 Uhr


Mittwoch: 19.00 - 19.45 Uhr


Donnerstag: 17.30 - 18.15 Uhr - findet momentan nicht statt !


Mensasporthalle Kirchohsen
Physiotherapeutin: Corinna Storzer

In Zusammenarbeit mit der Physiotherapiepraxis:

Jürgen Ulpts
Physiotherapie
31860 Emmerthal

Teilnahme nur mit ärztlicher Verordnung möglich!


Anmeldung:

Bei Interesse können Sie sich telefonisch unter 05151/963983 bei Kerstin Dubbert oder per Mail: kerstin.dubbert@tsg-emmerthal-turnen.de an uns wenden.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und genehmigten Antrag auf Kostenübernahme (Auf der Kostenübernahme der Krankenkasse steht das Datum, an dem Sie mit dem Funktionstraining beginnen können) sowie Sportschuhe, sportgerechte, bequeme Kleidung und ein Handtuch mit.

Was ist Funktionstraining?
Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die unter Anleitung von Physiotherapeuten im Rahmen regelmäßiger Trainingsstunden durchgeführt werden. Funktionstraining kann bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane verordnet werden.
Diese Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Übungseinheit umfasst mindestens 30 Minuten - bei uns 45 Minuten -  in den Funktionstrainings-Gruppen. Alle Angebote im Funktionstrainingsbereich sind qualitätsgesichert und werden von einer(m) Physiotherapeuten geleitet.

Die Häufigkeit der Übungsveranstaltung liegt in der Regel bei 1-2 Mal pro Woche, wird aber von Ihrem Arzt bestimmt!
Grundsätzlich ist die Verordnung von Funktionstraining  zeitlich begrenzt. Der Richtwert sieht einen Zeitraum von 12 Monaten vor. Da es sich hierbei allerdings nur um Richtwerte handelt, hat ihr Arzt die Möglichkeit das Funktionstraining so zu verordnen, wie er es für Sie als sinnvoll ertrachtet. Somit  kann ihr Arzt bei bestimmten Voraussetzungen oder bei speziellen Erkrankungen auch einen längeren Zeitraum verordnen (z. B. 18 statt 12 Monaten).

Antrag auf Funktionstraining

Ob für Sie ein Funktionstraining in Frage kommen könnte, besprechen Sie am Besten mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Funktionstraining kann von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt.
Den ausgefüllten Antrag schicken oder bringen Sie dann zu Ihrer Krankenkasse. Diese prüft, ob der Antrag genehmigt werden kann und bewilligt Ihnen das Funktionstraining in den meisten Fällen komplikationslos und zeitnah.
Nach Bewilligung des Antrages ist die Kostenübernahme durch den Kostenträger gesichert, somit ist die Verordnung für Sie als Versicherter beitragsfrei und bedarf keiner Mitgliedschaft.
Natürlich können Sie nach Ablauf der Verordnung oder auch zeitgleich mit einer Mitgliedschaft in der TSG Emmerthal an allen Sportangeboten der TSG Emmerthal teilnehmen.


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