21.11.2021
Aktuelle Infos zur 2-G-Regelung in den Sporthallen und im Schwimmbad
Die Verordnung vom Landkreis Hameln-Pyrmont gibt vor, dass ab dem 21.11.21 nur Geimpfte und Genesene am Sportbetrieb in den Sporthallen und im Vithal-Bad teilnehmen können.
Ein Impf- oder Genesenennachweis muss von allen Teilnehmern vorgelegt werden.
Folgende Gruppen fallen vorerst aus:
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